Neues gesetzliches Bauvertragsrecht
Mit diesem Gesetz ist nun erstmalig im BGB die Grundlage für das Bauvertragsrecht geschaffen worden (§650a-h BGB). Dies gilt auch für den sogenannten VOB Bauvertrag.
Das Gesetz definiert u.a. den Bauvertrag, enthält Regelungen über die Änderung des Vertrages sowie das Anordnungsrecht des Bestellers und die entsprechende Vergütungsanpassung.
Außerdem sind einige grundlegende Regelungen des bisherigen Werkvertragsrechts geändert worden, die auch für den neuen Bauvertrag gelten.
Weiterhin enthält das Gesetz ein sehr detailliertes Verbraucherbauvertragsrecht.
Darüberhinaus wurden gesetzliche Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag geschaffen und neue Regelungen zum Bauträgervertrag.
Auch das gesetzliche Kaufvertragsrecht wurde zugunsten des Käufers (z.B. von Baustoffen) geändert.
Das Gesetz definiert u.a. den Bauvertrag, enthält Regelungen über die Änderung des Vertrages sowie das Anordnungsrecht des Bestellers und die entsprechende Vergütungsanpassung.
Außerdem sind einige grundlegende Regelungen des bisherigen Werkvertragsrechts geändert worden, die auch für den neuen Bauvertrag gelten.
Weiterhin enthält das Gesetz ein sehr detailliertes Verbraucherbauvertragsrecht.
Darüberhinaus wurden gesetzliche Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag geschaffen und neue Regelungen zum Bauträgervertrag.
Auch das gesetzliche Kaufvertragsrecht wurde zugunsten des Käufers (z.B. von Baustoffen) geändert.