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Leistungen im Bau- und Vergaberecht
nach VOB/C, - der Handhabung von Sicherheiten nach §17 VOB/B oder §650f BGB (Bauhandwerkersicherung) - der Notwendigkeit, rechtzeitig Bedenken beim Auftraggeber z.B. wegen unzureichender Planung zu erheben (§4 Absatz 3 VOB/B) - unterlassener Mitteilung einer Baubehinderung (§6 VOB/B) - den Voraussetzungen und Folgen der Bauabnahme - Gewährleistungsfragen (z.B. Umfang oder Art und Weise der Nachbesserung
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